ARD-Sportschau: 31 Top-Leichtathleten der BRD geben Anabolika-Einnahme zu
31 ehemalige Top-Leichtathleten der früheren Bundesrepublik haben zugegeben, zum Teil über Jahre anabole Steroide eingenommen zu haben. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Dissertation an der Universität Hamburg hervor, über die die ARD-Sportschau (Das Erste, Samstag, 25.03.2017) berichtet. Für die Studie wurden 121 ausgewählte männliche Athleten befragt, die in ihren Disziplinen von den 1960ern bis in die späten 80er Jahre auf einem Top-Ranglistenplatz in Deutschland standen oder die Bundesrepublik bei internationalen Wettbewerben wie Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften oder bei Länderkämpfen vertraten.
Medien: Vom Journalismus in die Politik (und zurück)
Warum ist das Image von Journalisten derzeit so ramponiert? Komplett zu unrecht?? Schaut man sich die folgenden Fälle an wundert es nicht mehr, wenn auf Demonstrationen die Rede von den Staatsmedien ist. Ulrike Demmer, Steffen Seibert und, und, und. Die Fälle - im folgenden Beitrag des NDR-Medienmagazins Zapp aufgelistet - sind zahlreich. Und unvollständig. Es fehlt der Seitenwechsel des früheren Merkel-Sprechers Ulrich Wilhelm an die Spitze des Bayerischen Rundfunks (BR). Und der jüngste 'Aufstieg' des Redaktionsmitgliedes des ARD-Politikmagazins FAKT - Makus Frenzel - an die Seite des Fraktionsvorsitzenden der Berliner SPD. Nachdem dieser 'Journalist' vorher über diesen Politiker für DAS ERSTE - überaus wohlwollend - berichtet hat. Bemerkenswert: Frenzel war Vorstandsmitglied von 'netzwerk recherche e.V.'. Ein Verein, der sich dem unabhängigen Journalismus verpflichtet sieht.
TV-Tipp: Wer hat Angst vorm fremden Mann (Panorama - Die Reporter, NDR)
Eine (für die ARD) ungewohnt offene Doku. Mit dem 'Höhepunkt' bei 22:22 min. Ansehen!
Fußballfans: Die umstrittene Datei 'Gewalttäter Sport'
von Fred Kowasch
Seit letzter Woche ist bekannt, welche Merkmale von Menschen deutsche Sicherheitsbehörden in ihrer Datei 'Gewalttäter Sport' erfassen. Es ist - um dies einmal klar zu formulieren - eines Rechtsstaates unwürdig. In der Datei werden auch Fußballfans erfasst, wenn sie mal in eine Personenkontrolle gekommen sind. Dieses kann - zum Beispiel auf Auswärtsfahrten schon einmal passieren.
Da werden sensible, persönliche Daten von Menschen erhoben, gegen die weder ein Einmittlungs- , noch ein Strafverfahren lief. Nur weil die Behörden davon ausgehen, dass "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden" wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarischen Anfrage der Bündnisgrünen heisst." Diesen schwammigen Begriff gibt es im bundesdeutschen Polizeirecht schon länger. Nicht selten wurde er - als Begründung für die Einschränkungen von Bürgerrechten - in den letzten Jahren durch verschiedene Landesverfassungsgerichte kassiert.
Seit letzter Woche ist bekannt, welche Merkmale von Menschen deutsche Sicherheitsbehörden in ihrer Datei 'Gewalttäter Sport' erfassen. Es ist - um dies einmal klar zu formulieren - eines Rechtsstaates unwürdig. In der Datei werden auch Fußballfans erfasst, wenn sie mal in eine Personenkontrolle gekommen sind. Dieses kann - zum Beispiel auf Auswärtsfahrten schon einmal passieren.
Da werden sensible, persönliche Daten von Menschen erhoben, gegen die weder ein Einmittlungs- , noch ein Strafverfahren lief. Nur weil die Behörden davon ausgehen, dass "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden" wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarischen Anfrage der Bündnisgrünen heisst." Diesen schwammigen Begriff gibt es im bundesdeutschen Polizeirecht schon länger. Nicht selten wurde er - als Begründung für die Einschränkungen von Bürgerrechten - in den letzten Jahren durch verschiedene Landesverfassungsgerichte kassiert.
"Personenbeschreibung beinhaltet:
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Gestalt
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Größe/ArtderFeststellung
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Gewicht
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Scheinbares Alter
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Äußere Erscheinung
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Körperliche Merkmale
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Tätowierungen
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Schuhgröße
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Stimme / Sprachmerkmale
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Mundart
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Fremdsprachen
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Anderepersonenbezogene Merkmale
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Lichtbild
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Aktenführende Dienststelle
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Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zur Personenbeschreibung).
Zusätzliche Personeninformationen sind:
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Erlernter Beruf
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Ausgeübte Tätigkeit
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Spezielle Kenntnisse / Fertigkeiten
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Kriminologische Kurzbeschreibung
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Letzte(r) Aufenthaltsort(e)
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BKBl-Ausschreibung
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Angaben zur Gruppenzugehörigkeit (Name der Gruppe, Funktion in der Gruppe, Sitz der Gruppe)
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Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zum Beruf und zur Gruppe)."
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810908.pdf
TUE: Die umstrittene Ausnahmegenehmigung der Serena Williams
von Fred Kowasch und Ralf Meutgens
Venus gegen Serena Williams. So lautete das Frauen-Endspiel der Australien Open 2017. 36 Jahre alt, die eine. 35, die andere. Zwei Tennisstars, die erst jüngst mit dubiosen medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs) von sich reden gemacht haben. In 'Sport inside' vom 11. Dezember 2016 haben wir - zum Beispiel - über Serena Williams berichtet. Wörtlich heißt es dort im WDR-Sendetext des Filmes:
"Der Fall Serena Williams. Ihre jetzt bekannt gewordenen TUEs zeigen: die Olympiasiegerin durfte mehrfach Cortison einnehmen. Auch zwischen den Grand-Slam Siegen von Paris und Wimbledon im Juni und Juli 2015. Im Gegensatz zu anderen findet sich auf der TUE bei ihr kein Hinweis auf eine Erkrankung. Sie selbst sagt dazu nichts."
Sieht man sich die erste - durch die Hackergruppe 'Fancy Bears' in Netz gestellte Medizinische Ausnahmegenehmigung von Serena Williams an - kommt man durchaus ins Grübeln. Einen Tag nach ihrem umstrittenen drei Satz Sieg im Halbfinale gegen Timea Bacsinszky durfte Serena Williams 40 mg Prednisolone oral einnehmen. Prednisolone ist ein Cortisonpräperat, dem in der Wirkung durchaus Dopingcharakter zukommt.
Ausweislich des Dokumentes nahm Williams auch am Tag des Finales (6. Juni 2015) 40 mg des Cortisonpräperates ein. Das Finale gegen die Tschechin Lucie Šafářová gewann Williams nach 02:01 Stunden mit 6:3, 6:7 (2) und 6:2. Es war Williams 20. Grand Slam Titel.
Auch am Tag nach dem zwei Stunden und eine Minute dauernden Damen-Finale von Paris nahm Williams die Dosis von 40 mg ein. Erst an den folgenden drei Tagen wurde die Dosis auf 20 mg Prednisolon reduziert. Diese Medikamentengabe legitimiert hat der Arzt der internationalen Tennis Federation (ITF), Dr. Stuart Miller. Datiert ist diese TUE für Serena Williams auf Montag, den 8. Juni 2015. (Sreenshot: Webseite wdr.de)
Venus gegen Serena Williams. So lautete das Frauen-Endspiel der Australien Open 2017. 36 Jahre alt, die eine. 35, die andere. Zwei Tennisstars, die erst jüngst mit dubiosen medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs) von sich reden gemacht haben. In 'Sport inside' vom 11. Dezember 2016 haben wir - zum Beispiel - über Serena Williams berichtet. Wörtlich heißt es dort im WDR-Sendetext des Filmes:
Sieht man sich die erste - durch die Hackergruppe 'Fancy Bears' in Netz gestellte Medizinische Ausnahmegenehmigung von Serena Williams an - kommt man durchaus ins Grübeln. Einen Tag nach ihrem umstrittenen drei Satz Sieg im Halbfinale gegen Timea Bacsinszky durfte Serena Williams 40 mg Prednisolone oral einnehmen. Prednisolone ist ein Cortisonpräperat, dem in der Wirkung durchaus Dopingcharakter zukommt.
Ausweislich des Dokumentes nahm Williams auch am Tag des Finales (6. Juni 2015) 40 mg des Cortisonpräperates ein. Das Finale gegen die Tschechin Lucie Šafářová gewann Williams nach 02:01 Stunden mit 6:3, 6:7 (2) und 6:2. Es war Williams 20. Grand Slam Titel.
Auch am Tag nach dem zwei Stunden und eine Minute dauernden Damen-Finale von Paris nahm Williams die Dosis von 40 mg ein. Erst an den folgenden drei Tagen wurde die Dosis auf 20 mg Prednisolon reduziert. Diese Medikamentengabe legitimiert hat der Arzt der internationalen Tennis Federation (ITF), Dr. Stuart Miller. Datiert ist diese TUE für Serena Williams auf Montag, den 8. Juni 2015. (Sreenshot: Webseite wdr.de)
Serena Williams: Cortison-Medikamente beim Grand Slam Finale
von Fred Kowasch und Ralf Meutgens
Immer wieder Serena Williams. "Ich bin keine Betrügerin!" sagte die 36jährige zum Stuhlschiedsrichter beim US-Open-Finale. Der hatte ihr zuvor eine Verwarnung wegen - unerlaubten - Coachings gegeben. Die 23fache Grand-Slam-Siegerin war schon in der Vergangenheit mehrfach ins Zwielicht geraten. Zum Beispiel mit dubiosen medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs) während großer Tennis-Events. In 'Sport inside' vom 11. Dezember 2016 haben wir - zum Beispiel - über Serena Williams berichtet. Wörtlich heißt es dort im WDR-Sendetext des Filmes:
"Der Fall Serena Williams. Ihre jetzt bekannt gewordenen TUEs zeigen: die Olympiasiegerin durfte mehrfach Cortison einnehmen. Auch zwischen den Grand-Slam Siegen von Paris und Wimbledon im Juni und Juli 2015. Im Gegensatz zu anderen findet sich auf der TUE bei ihr kein Hinweis auf eine Erkrankung. Sie selbst sagt dazu nichts."
Sieht man sich die erste - durch die Hackergruppe 'Fancy Bears' in Netz gestellte Medizinische Ausnahmegenehmigung von Serena Williams an - kommt man durchaus ins Grübeln. Einen Tag nach ihrem umstrittenen drei Satz Sieg im Halbfinale gegen Timea Bacsinszky durfte Serena Williams 40 mg Prednisolone oral einnehmen. Prednisolone ist ein Cortisonpräperat, dem in der Wirkung durchaus Dopingcharakter zukommt.
Ausweislich des Dokumentes nahm Williams auch am Tag des Finales (6. Juni 2015) 40 mg des Cortisonpräperates ein. Das Finale gegen die Tschechin Lucie Šafářová gewann Williams nach 02:01 Stunden mit 6:3, 6:7 (2) und 6:2. Es war Williams 20. Grand Slam Titel.
Auch am Tag nach dem zwei Stunden und eine Minute dauernden Damen-Finale von Paris nahm Williams die Dosis von 40 mg ein. Erst an den folgenden drei Tagen wurde die Dosis auf 20 mg Prednisolon reduziert. Diese Medikamentengabe legitimiert hat der Arzt der internationalen Tennis Federation (ITF), Dr. Stuart Miller. Datiert ist diese TUE für Serena Williams auf Montag, den 8. Juni 2015. (Sreenshot: Webseite wdr.de)
Immer wieder Serena Williams. "Ich bin keine Betrügerin!" sagte die 36jährige zum Stuhlschiedsrichter beim US-Open-Finale. Der hatte ihr zuvor eine Verwarnung wegen - unerlaubten - Coachings gegeben. Die 23fache Grand-Slam-Siegerin war schon in der Vergangenheit mehrfach ins Zwielicht geraten. Zum Beispiel mit dubiosen medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs) während großer Tennis-Events. In 'Sport inside' vom 11. Dezember 2016 haben wir - zum Beispiel - über Serena Williams berichtet. Wörtlich heißt es dort im WDR-Sendetext des Filmes:
Sieht man sich die erste - durch die Hackergruppe 'Fancy Bears' in Netz gestellte Medizinische Ausnahmegenehmigung von Serena Williams an - kommt man durchaus ins Grübeln. Einen Tag nach ihrem umstrittenen drei Satz Sieg im Halbfinale gegen Timea Bacsinszky durfte Serena Williams 40 mg Prednisolone oral einnehmen. Prednisolone ist ein Cortisonpräperat, dem in der Wirkung durchaus Dopingcharakter zukommt.
Ausweislich des Dokumentes nahm Williams auch am Tag des Finales (6. Juni 2015) 40 mg des Cortisonpräperates ein. Das Finale gegen die Tschechin Lucie Šafářová gewann Williams nach 02:01 Stunden mit 6:3, 6:7 (2) und 6:2. Es war Williams 20. Grand Slam Titel.
Auch am Tag nach dem zwei Stunden und eine Minute dauernden Damen-Finale von Paris nahm Williams die Dosis von 40 mg ein. Erst an den folgenden drei Tagen wurde die Dosis auf 20 mg Prednisolon reduziert. Diese Medikamentengabe legitimiert hat der Arzt der internationalen Tennis Federation (ITF), Dr. Stuart Miller. Datiert ist diese TUE für Serena Williams auf Montag, den 8. Juni 2015. (Sreenshot: Webseite wdr.de)
