VS - Nur für den Dienstgebrauch: Das BfV-Gutachten zur AfD

15.05.2025
Gut, dass es Medien wie Nuis, Tichys Einblick oder den Cicero gibt. Medien aus der eher konservativen Ecke, die dann doch einmal Öffentlichkeitsaufklärung betreiben. Andere hätten dies sicher - ein wenig eher - auch gekonnt. Anyway.
Am 2. Mai Vormittags - einem Freitag - stellte, die gerade noch amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD der Öffentlichkeit vor. Wenige Tage vor ihrer Abdankung. Begleitet von einer zweiseitigen Pressemitteilung des ihr noch unterstellten Amtes, welches seit Monaten keinen Präsidenten mehr hat.
Ein Statement, ein paar Fragen in einer - eilig einberufenen - Pressekonferenz. Die meisten ihrer Antworten las Faeser vom Blatt ab. Es ging um die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Betrebung".
Was folgte war wenig. Ein 17seitiger Auszug (von über 1100 Seiten) auf dem Portal fragdenstaat.de . Ein paar Details im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL. 'Durchgestochen' gewissermassen. Von wem auch immer.
Seit Dienstag dieser Woche kann jetzt jeder im Gutachten stöbern. Selbst lesen, aufgrund welcher Vorgänge die geheimen Staatsschützer zu ihrem Urteil kommen. Wie unabhängig sie sind, welche Messlatte sie anlegen.
Warum sie der - inzwischen aufgelösten - AfD-Jugendorganisation 'Junge Alternative' (JA) nach wie vor so eine Bedeutung einräumen. Warum Aussagen ehemaliger Vorstandsmitglieder der Partei - wie Christina Baum und Maximilian Krah eine derartige Gewichtung im Gutachten haben. Wie immer gilt: Urteilt selbst!