Video on Demand: Good News (Drama, 75 min, 2024, mdr)
Journalist - seine beste Zeit hat er hinter sich - wittert die Story seines Lebens. Im Süden Thailands will er Kontakt zu den islamischen Rebellen aufgebaut haben. So schreibt er es zumindest seiner Redaktion. Blöd nur, wenn plötzlich ein Photograph vor der Tür steht. Der seine Geschichte bebildern soll.
Dichter, intensiver Film der Grenzen aufzeigt. Wie weit darf man als Journalist gehen?! Sind einem - auf der Suche nach der großen Geschichte - die Mitmenschen egal?! Sehenswerter Spielfilm mit - bisher weitgehend - unbekannten Schauspielern. In schwarz-weiß in Szene gesetzt. Zum empfehlen. Noch bis 13. Oktober 2025 in der mdr-Mediathek.
Dichter, intensiver Film der Grenzen aufzeigt. Wie weit darf man als Journalist gehen?! Sind einem - auf der Suche nach der großen Geschichte - die Mitmenschen egal?! Sehenswerter Spielfilm mit - bisher weitgehend - unbekannten Schauspielern. In schwarz-weiß in Szene gesetzt. Zum empfehlen. Noch bis 13. Oktober 2025 in der mdr-Mediathek.
VoD: Die Wütenden - Les Misérables (Drama, 16 min, 2017, arte)
Paris, Sommer, Vorstadt. Drei Cops unterwegs in der Hochhaussiedlung. Augen zudrücken bei einem Deal hier, sich aufplustern gegenüber kiffenden Kids dort. Man kennt sich, schätzt sich nicht. Waffenstillstand gewissermassen. Bis die Lage eskaliert.
Packendes Sozialdrama im migrantisch-geprägten Milleus, vor dem Hintergrund der Unruhen des Jahres 2005. In den Vororten der französischen Hauptstadt. Mit der Handkamera brilliant in Szene gesetzt von Julien Poupard und Regisseur Ladj Ly. Allein die Schlussszene - ein Meisterwerk. Einer der besten Filme, die ich seit Jahren gesehen habe.
Der Langfilm lief vor einigen Wochen auf arte. Allerdings hat der Regisseur schon vorher eine - sehr rohe - Version seine Geschichte produziert. Sie ist kürzer, aber nicht schlechter. Ansehen. Noch bis zum 30. April 2026 online bei arte.
Packendes Sozialdrama im migrantisch-geprägten Milleus, vor dem Hintergrund der Unruhen des Jahres 2005. In den Vororten der französischen Hauptstadt. Mit der Handkamera brilliant in Szene gesetzt von Julien Poupard und Regisseur Ladj Ly. Allein die Schlussszene - ein Meisterwerk. Einer der besten Filme, die ich seit Jahren gesehen habe.
Der Langfilm lief vor einigen Wochen auf arte. Allerdings hat der Regisseur schon vorher eine - sehr rohe - Version seine Geschichte produziert. Sie ist kürzer, aber nicht schlechter. Ansehen. Noch bis zum 30. April 2026 online bei arte.
Albanien-Roadtrip: Bunker, Alpen und Raki in Plastikflaschen
Eines der letzten Länder in Europa, wo sich gut, preiswert und entspannt reisen lässt. Wo es noch etwas zu entdecken gibt, nicht alles fertig ist. Schnell hin, bevor der Massentourismus zuschlägt.
Von Deutschland aus gibt es Direktflieger. Wohl dem, wer in den drei Stunden Flug kein grölendes Kleinkind hinter sich sitzen hat. Am Flughafen der albanischen Hauptstadt Tirana warten (Schwarz)taxis. Die bringen einen (je nach Verhandlungsgeschick) für 40 bis 50 Euro direkt ans Meer nach Dures. Dort kann man erst mal ein paar Tage abhängen. Biers sind kalt, das Essen schmeckt. Zwischen Sonnenschirmen künden Betonbunker von einer vergangenen Zeit. Etwas erholt kann man dann in den Norden fahren. Auch dies geht über Land gut mit dem Taxi. 150 Kilometer für 100 Euro - ein Traum.
Von Skodra aus bietet sich ein Trip im Kleinbus in die albanischen Alpen an. Der - vier Stunden lange - Weg ins malerisch gelegene Bergdorf Theth ist mittlerweile asphaltiert. Von dort aus kann man wandern, wandern, wandern. Tagestouren zum Wasserfall oder gleich über die Alpen in etwa acht Fussstunden entfernte Valbona. Dies sei aber nur geübten und fitten Menschen empfohlen. Man kann aber auch in Theth bleiben und das Leben geniessen. Die kleinen Hotels bieten meist ein hervorragendes Essen an. Reichhaltiges Gemüse - unterschiedliche Fleischsorten. Den 'feinen' Raki - das Nationalgetränk - holt man sich im einzigen Supermarkt des Ortes. Dort steht er, abgefüllt in Plastikflaschen unter dem Regal ;) Wers einfach liebt, in Europa noch was entdecken will, ist in Albanien richtig! (Sommer 2022)
p.s.:
Mittlerweile haben die Preise erheblich angezogen. Also, schnell hin. Am Besten in der Nebensaison. Da ist es dann auch nicht so heiss ....
Am Ortsrand von Theth kann man den ehemaligen Blutracheturm besichtigen. Nebem dem Verlies gibt es gekühltes Biers.
Baden am Wegesrand. Einheimische Schönheiten erfrischen sich auch. Eine halbe Stunde Fußweg entfernt wartet ein Wasserfall ....
Fotos: Nina Wöstmann
Von Deutschland aus gibt es Direktflieger. Wohl dem, wer in den drei Stunden Flug kein grölendes Kleinkind hinter sich sitzen hat. Am Flughafen der albanischen Hauptstadt Tirana warten (Schwarz)taxis. Die bringen einen (je nach Verhandlungsgeschick) für 40 bis 50 Euro direkt ans Meer nach Dures. Dort kann man erst mal ein paar Tage abhängen. Biers sind kalt, das Essen schmeckt. Zwischen Sonnenschirmen künden Betonbunker von einer vergangenen Zeit. Etwas erholt kann man dann in den Norden fahren. Auch dies geht über Land gut mit dem Taxi. 150 Kilometer für 100 Euro - ein Traum.
Von Skodra aus bietet sich ein Trip im Kleinbus in die albanischen Alpen an. Der - vier Stunden lange - Weg ins malerisch gelegene Bergdorf Theth ist mittlerweile asphaltiert. Von dort aus kann man wandern, wandern, wandern. Tagestouren zum Wasserfall oder gleich über die Alpen in etwa acht Fussstunden entfernte Valbona. Dies sei aber nur geübten und fitten Menschen empfohlen. Man kann aber auch in Theth bleiben und das Leben geniessen. Die kleinen Hotels bieten meist ein hervorragendes Essen an. Reichhaltiges Gemüse - unterschiedliche Fleischsorten. Den 'feinen' Raki - das Nationalgetränk - holt man sich im einzigen Supermarkt des Ortes. Dort steht er, abgefüllt in Plastikflaschen unter dem Regal ;) Wers einfach liebt, in Europa noch was entdecken will, ist in Albanien richtig! (Sommer 2022)
p.s.:
Mittlerweile haben die Preise erheblich angezogen. Also, schnell hin. Am Besten in der Nebensaison. Da ist es dann auch nicht so heiss ....


Fotos: Nina Wöstmann
Klare Kante: COMPACT-Verbot - eine Klatsche für Nancy Faeser
Ein Kommentar von Fred Kowasch
25.06.2025 (update 28.06.2025)
Die Meinungs- und Pressefreiheit gilt für jeden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in seiner Entscheidung zur Aufhebung des COMPACT-Verbot klar gemacht. Eine notwendige und überfällige Entscheidung. Und eine - abermalige - deftige Klatsche für die einstige Verfassungsministerin Nancy Faeser (SPD). Die, so wird es immer deutlicher, während ihrer Amtszeit als Bundesinnenministerin allzu selbstherrlich agierte. Der das Grundgesetz letztlich egal war.
Klar wird auch: ein Medium durch ein Vereinsverbot an seiner publizistischen Wirkung zu hindern, mag für die Ausübung von Macht funktionieren. Diese 'Hilfskonstruktion' wurde schon einmal, 2017 beim Verbot der linksextremen Plattform linksunten.indymedia, angewandt. Weil sich hier allerdings keine namentlichen Kläger fanden, die das Verbot vor dem BVG angefechten wollten, hatte es Bestand. Bis heute.
'COMPACT'-Herausgeber Ralf Elsässer ließ sich die Chance zur breiten Mediendarstellung allerdings nicht entgehen. Sein Magazin ist bekannter denn je. Schlägt er aus der Verbotsverfügung durch die Ex-Innenministerin nicht nur publizistisch Kapital. Mittlerweile im Shop des Verlages erhältlich: ein Bademantel - ähnlich den er bei der Hausdurchsuchung am 16. Juli 2024 trug - für 149,95 Euro. Vielleicht sollte man der Abgeordneten Faeser so ein Exemplar mal in die Provinz schicken.
"Je mehr sich Inkompetenz mit unerschütterlicher Überzeugung paart, desto gefährlicher wird es. Und insoweit hat Nancy Faeser wahrlich Historisches geleistet." Diesen Worten von Wolfgang Kubicki (FDP) - jüngst im Cicero niedergeschrieben - ist wirklich nichts hinzuzufügen.
So kommentieren andere:
25.06.2025 (update 28.06.2025)
Die Meinungs- und Pressefreiheit gilt für jeden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in seiner Entscheidung zur Aufhebung des COMPACT-Verbot klar gemacht. Eine notwendige und überfällige Entscheidung. Und eine - abermalige - deftige Klatsche für die einstige Verfassungsministerin Nancy Faeser (SPD). Die, so wird es immer deutlicher, während ihrer Amtszeit als Bundesinnenministerin allzu selbstherrlich agierte. Der das Grundgesetz letztlich egal war.
Klar wird auch: ein Medium durch ein Vereinsverbot an seiner publizistischen Wirkung zu hindern, mag für die Ausübung von Macht funktionieren. Diese 'Hilfskonstruktion' wurde schon einmal, 2017 beim Verbot der linksextremen Plattform linksunten.indymedia, angewandt. Weil sich hier allerdings keine namentlichen Kläger fanden, die das Verbot vor dem BVG angefechten wollten, hatte es Bestand. Bis heute.
'COMPACT'-Herausgeber Ralf Elsässer ließ sich die Chance zur breiten Mediendarstellung allerdings nicht entgehen. Sein Magazin ist bekannter denn je. Schlägt er aus der Verbotsverfügung durch die Ex-Innenministerin nicht nur publizistisch Kapital. Mittlerweile im Shop des Verlages erhältlich: ein Bademantel - ähnlich den er bei der Hausdurchsuchung am 16. Juli 2024 trug - für 149,95 Euro. Vielleicht sollte man der Abgeordneten Faeser so ein Exemplar mal in die Provinz schicken.
"Je mehr sich Inkompetenz mit unerschütterlicher Überzeugung paart, desto gefährlicher wird es. Und insoweit hat Nancy Faeser wahrlich Historisches geleistet." Diesen Worten von Wolfgang Kubicki (FDP) - jüngst im Cicero niedergeschrieben - ist wirklich nichts hinzuzufügen.
So kommentieren andere:
- Danke für nichts! Wäre Faeser noch im Amt, dann wäre jetzt ein Rücktritt fällig (n.tv, 24.06.2025)
- Ein bischen Grundsatzentscheidung (Legal Tribüne Online, 24.06.2025)
- Sieg für die Meinungsfreiheit, Pleite für Staats-Ideologen! (BILD, 24.06.2025)
- "Wie weit darf man gehen? (....)" - Katja Stieler in den ARD-tagesthemen (24.06.2025)
Ziemlich Smart: Die genialen Stop-Bälle des Alexander Bublik
Ein Typ der gern lang schläft, nicht versteht warum man nach 25 Grand-Slam-Titel noch nicht genug hat, im Spiel polarisiert. Und derzeit für ziemlich viel Furore auf den Center-Courts sorgt. Ein - feiner - Stop nach dem anderen, knallharte Rück- und Vorhandschläge, hin und wieder mal ein Aufschlag von unten. Mister Unberechenbar eben. Bei den French Open ins Viertelfinale gekommen, jetzt das ATP-Turnier von Halle (Westfalen) gewonnen. Alexander Bublik. Ein Name, den man sich merken sollte.
Im Wortlaut: Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben
"Ausgabejahr 2025
Datum 11.06.2025
Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Mai 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen Henry A., Tobias E., Johann G., Thomas J., Melissa K., Paul M. und Julian W. erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in oder – im Falle von Thomas J. – der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird allen Angeschuldigten auch gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) vorgeworfen, wobei Melissa K. insoweit Gehilfin (§ 27 StGB) gewesen sein soll. Gegen Tobias E., Johann G. und Paul M. besteht überdies der hinreichende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 StGB) sowie – ebenso wie für Julian W. – der Sachbeschädigung (§ 303 StGB), der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB). Johann G. und Paul M. wird weiter schwerer Diebstahl (§ 242 Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zur Last gelegt. Thomas J. soll zudem Sachbeschädigung begangen haben.
In der zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehörten – als Mitglieder oder Unterstützer – zu einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten. Dies schloss insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Gruppierung verübte über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der „rechten Szene“ kamen. Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.
Innerhalb der Vereinigung nahm Johann G. zusammen mit der rechtskräftig verurteilten Lina E. eine herausgehobene Stellung ein. Er war maßgeblich für die Planung und Durchführung von Angriffen zuständig, sprach gezielt Mittäter für einzelne Aktionen an und vernetzte sich in der linksextremistischen Szene, um weitere Personen zu mobilisieren. Gemeinsam mit Paul M. organisierte er Schulungen, bei denen Anhängern der Vereinigung Kampftechniken vermittelt und Angriffsszenarien einstudiert wurden. Paul M. kümmerte sich zudem um die Unterhaltung eines „Tatmitteldepots“. Dort hielt die Vereinigung für geplante Angriffe unter anderem Schlagwerkzeuge, Pfefferspray, Vermummungsutensilien und Mobiltelefone vorrätig. Den Schlüssel zu dem Raum verwahrte Henry A. Melissa K. übernahm die Ausspähung potentieller Tatopfer. Thomas J. stellte sich bei mehreren Gelegenheiten als Trainer zur Verfügung.
Datum 11.06.2025
Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Mai 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen Henry A., Tobias E., Johann G., Thomas J., Melissa K., Paul M. und Julian W. erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in oder – im Falle von Thomas J. – der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird allen Angeschuldigten auch gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) vorgeworfen, wobei Melissa K. insoweit Gehilfin (§ 27 StGB) gewesen sein soll. Gegen Tobias E., Johann G. und Paul M. besteht überdies der hinreichende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 StGB) sowie – ebenso wie für Julian W. – der Sachbeschädigung (§ 303 StGB), der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB). Johann G. und Paul M. wird weiter schwerer Diebstahl (§ 242 Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zur Last gelegt. Thomas J. soll zudem Sachbeschädigung begangen haben.
In der zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehörten – als Mitglieder oder Unterstützer – zu einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten. Dies schloss insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Gruppierung verübte über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der „rechten Szene“ kamen. Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.
Innerhalb der Vereinigung nahm Johann G. zusammen mit der rechtskräftig verurteilten Lina E. eine herausgehobene Stellung ein. Er war maßgeblich für die Planung und Durchführung von Angriffen zuständig, sprach gezielt Mittäter für einzelne Aktionen an und vernetzte sich in der linksextremistischen Szene, um weitere Personen zu mobilisieren. Gemeinsam mit Paul M. organisierte er Schulungen, bei denen Anhängern der Vereinigung Kampftechniken vermittelt und Angriffsszenarien einstudiert wurden. Paul M. kümmerte sich zudem um die Unterhaltung eines „Tatmitteldepots“. Dort hielt die Vereinigung für geplante Angriffe unter anderem Schlagwerkzeuge, Pfefferspray, Vermummungsutensilien und Mobiltelefone vorrätig. Den Schlüssel zu dem Raum verwahrte Henry A. Melissa K. übernahm die Ausspähung potentieller Tatopfer. Thomas J. stellte sich bei mehreren Gelegenheiten als Trainer zur Verfügung.
RE-LIVE: Vorstellung Verfassungsschutzbericht des Bundes 2024
"Dieses Gutachten reicht als Grundlage für ein Verbotsverfahren nicht."
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2024 in Berlin.
Zur Ansicht: Der Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundes (10. Juni 2025)
Zur Ansicht: Der Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundes (10. Juni 2025)