Veröffentlicht in Inside Black Block
"Ausgabejahr 2025
Datum 11.06.2025
Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Mai 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen Henry A., Tobias E., Johann G., Thomas J., Melissa K., Paul M. und Julian W. erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in oder – im Falle von Thomas J. – der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird allen Angeschuldigten auch gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) vorgeworfen, wobei Melissa K. insoweit Gehilfin (§ 27 StGB) gewesen sein soll. Gegen Tobias E., Johann G. und Paul M. besteht überdies der hinreichende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 StGB) sowie – ebenso wie für Julian W. – der Sachbeschädigung (§ 303 StGB), der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB). Johann G. und Paul M. wird weiter schwerer Diebstahl (§ 242 Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zur Last gelegt. Thomas J. soll zudem Sachbeschädigung begangen haben.
In der zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehörten – als Mitglieder oder Unterstützer – zu einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten. Dies schloss insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Gruppierung verübte über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der „rechten Szene“ kamen. Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.
Innerhalb der Vereinigung nahm Johann G. zusammen mit der rechtskräftig verurteilten Lina E. eine herausgehobene Stellung ein. Er war maßgeblich für die Planung und Durchführung von Angriffen zuständig, sprach gezielt Mittäter für einzelne Aktionen an und vernetzte sich in der linksextremistischen Szene, um weitere Personen zu mobilisieren. Gemeinsam mit Paul M. organisierte er Schulungen, bei denen Anhängern der Vereinigung Kampftechniken vermittelt und Angriffsszenarien einstudiert wurden. Paul M. kümmerte sich zudem um die Unterhaltung eines „Tatmitteldepots“. Dort hielt die Vereinigung für geplante Angriffe unter anderem Schlagwerkzeuge, Pfefferspray, Vermummungsutensilien und Mobiltelefone vorrätig. Den Schlüssel zu dem Raum verwahrte Henry A. Melissa K. übernahm die Ausspähung potentieller Tatopfer. Thomas J. stellte sich bei mehreren Gelegenheiten als Trainer zur Verfügung.
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